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KontaktformularOrdentliches Mitglied kann jede geschäftsfähige, natürliche Person werden, die einem oder mehreren Aufsichtsräten, Beiräten oder vergleichbaren gesellschaftsrechtlich institutionalisierten Gremien angehört (Mandatsträger). In Ausnahmefällen kann der Vorstand auch Mitglieder aufnehmen, die nicht Mandatsträger sind, sofern es dem Vereinszweck förderlich ist. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Neben den ordentlichen Mitgliedern gibt es Fördermitglieder, d.h. natürliche oder juristische Personen, die den Verein regelmäßig finanziell und ideell unterstützen.
Der Mitgliedsbeitrag ergibt sich aus der jeweils gültigen Beitragsordnung.
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